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Entschädigungen
Wir freuen uns, dass Du Gastfamilie bei gastfamilie.de werden und den kulturellen Austausch fördern willst!
Damit die Aufnahme von Gästen aus verschiedensten Ländern Eure Haushaltskasse nicht belastet, erhältst Du eine Aufwandsentschädigung, als sog. Auslagenersatz. Diese richtet sich nach den Lebenshaltungskosten in Deiner Region.
Bei Gruppenreisen erhältst Du eine Aufwandsentschädigung durch Deinen lokalen Ansprechpartner. Die Aufwandsentschädigung ergibt sich aus der Gästeanzahl und wie viele Tage die Gäste bei Dir und Deiner Familie sind während ihrer Klassenfahrt.
Bei längeren Aufenthalten von Einzelschülern erhältst Du eine monatliche Aufwandsentschädigung, bei der die Überweisung direkt von der Geschäftsstelle in Fulda übernommen wird.
Und jetzt noch mal kompliziert
Der Aufwandsentschädigungen für Gastfamilien liegt keine Einkunftsart im Einkommensteuerrecht zur Grundlage, da einer Gastfamilie, die hin und wieder Gastschüler aufnimmt, keine Gewinnabsicht unterstellt werden kann. Überschüsse werden in Anbetracht des zeitlichen und materiellen Aufwands regelmäßig nicht erzielt. In der Höhe der Aufwandsentschädigungen orientieren wir uns an den LWL Sätzen für Pflegefamilien, die nach Orten gestaffelt sind (München ist schließlich teurer, als die Uckermark). Diese Auffassung wird regelmäßig von den zuständigen Finanzämtern bestätigt. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, sprich aber noch mal mit Deinem Steuerberater.
Eine Ausnahme hiervon bildet die regelmäßige Untervermietung, wie zum Beispiel AirBnB oder die dauerhafte und wechselnde Belegung über einen längeren Zeitraum (z.B. jede Woche andere Schüler oder Untervermietung an Monteure).